Cannabis-Stecklinge kaufen in Deutschland nicht erlaubt

Cannabis-Stecklinge kaufen in Deutschland nicht erlaubt
Es gibt zwei Möglichkeiten, den eigenen Anbau zu starten: man kauft Cannabissamen oder man kauft Stecklinge. Während der Kauf und der Import von Cannabissamen nach Deutschland vollkommen legal ist, hat das Verwaltungsgericht Köln jetzt klargestellt: Der Handel mit Stecklingen ist verboten.

Cannabis-Stecklinge in Deutschland nicht erlaubt – so entschied das Kölner Verwaltungsgericht

Am 18. November 2025 veröffentlichte das Verwaltungsgericht Köln eine Pressemitteilung mit dem Titel „Eilantrag gegen das Verbot des Handels mit jungen Cannabis-Pflanzen erfolglos“. Ein Händler aus Köln hatte eingepflanzte Jungpflanzen (sogenannte „Stecklinge“) im Laden und im Onlineshop angeboten. Die Stadt Köln untersagte das – und das Gericht gab der Stadt recht.Die Begründung: Sobald ein Steckling eingepflanzt ist, gilt er rechtlich als „angebaute Cannabis-Pflanze“. Der kommerzielle Handel mit angepflanzten Cannabis-Pflanzen bleibt verboten. Laut CanG dürfen nur Anbauvereinigungen Stecklinge weitergeben. Der Einwand des Händlers, es handle sich um „erlaubtes Vermehrungsmaterial“, wurde abgelehnt.

Seedlings Cannabis Pflanzen Nächste Schritte

Gegen das Urteil kann noch Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in Münster eingelegt werden. Erfolgsaussichten werden jedoch als sehr gering eingeschätzt. Sollte sich etwas ändern, halten wir euch hier auf dem Laufenden.

Cannabis-Samen bleiben legal

Während bei manchen (niederländischen) Samenbanken früher mal Bestände beschlagnahmt wurden, gab es zuletzt nur positive Signale:

  • Am 10. September 2025 entschied die Staatsanwaltschaft Krefeld, beschlagnahmte Samen müssen zurückgegeben werden.
  • Fünf Tage später bestätigte das Zollamt Krefeld diese Entscheidung.

Das ist ein klares Zeichen: Seit April 2024 erlaubt das Cannabisgesetz (CanG) den privaten Anbau und damit auch den Erwerb von Cannabissamen aus anderen EU-Staaten für den Eigenanbau (maximal drei Pflanzen pro Person).

  • Besitz bis 30 g in der Öffentlichkeit, bis 50 g zu Hause. 
  • Zwischen 25 und 30 g gilt als Ordnungswidrigkeit, ab 30 g wird es strafbar.
  • Ernte über 50 g muss vernichtet werden. 
  • Pflanzen müssen für Kinder unzugänglich und unsichtbar sein. 
  • Konsumverbot im Umkreis von 100 m um Kitas, Schulen und Jugendeinrichtungen. 
  • Beitritt zu einem Anbauverein ist möglich (muss aber nicht). 
  • Beim Autofahren gilt seit August 2024 ein Grenzwert von 3,5 ng/ml THC im Blutserum. 

Cannabis Samen

Growshops dürfen keine Cannabissamen verkaufen

Normale Growshops und Einzelhändler in Deutschland dürfen keine Cannabissamen an Endkunden verkaufen. Das Gesetz will bewusst keinen kommerziellen Handel innerhalb Deutschlands aufbauen. Samen dürfen nur direkt aus anderen EU-Ländern importiert oder über gemeinnützige Anbauvereinigungen bezogen werden.

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